Projekt Beschreibung
DIN EN 17024 SACHVERSTÄNDIGEN- UND FACHKRÄFTE-ZERTIFIZIERUNGEN
Der DIN EN 17024 Sachverständige
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt Sie als offiziellen EU-Sachverständigen nach international anerkannten und messbaren Qualitätskriterien.
Über die europäische Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade auch in Deutschland wird diese Zertifizierung zu einem wichtigen Instrument werden, um die Qualifikation von Sachverständigen einordnen und bewerten zu können. Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien, um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Derzeit löst sie die bisher in Deutschland angewandten klassischen Benennungsverfahren Stück für Stück ab und überführt sie in eine europäische Zertifizierungsmethode für das gesamte Sachverständigenwesen.
Die bisherige deutsche Sonderregelung für Sachverständige
Da es für Sachverständige kein staatlich geregeltes Berufsbild gibt, konnte man in Deutschland Sachverständige nur über die Qualifizierungsorganisation unterscheiden.
Hier waren hauptsächlich die staatlich/amtlich anerkannten und die öffentlich bestellten Sachverständigen diejenigen, welche von Gerichten, Behörden und Fachverbänden anerkannt wurden. Die EU reklamierte hier schon lange, dass deren Qualifikation in Deutschland oft nur sehr intransparent war bzw. dass ein Sachverständiger in Deutschland, einmal ernannt, nicht regelmäßig auf die Aktualität seines Wissens hin überprüft wurde.
All diese Forderungen sind in dem Anerkennungsverfahren zum EU-Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 geregelt. Daher geht man in Fachkreisen auch davon aus, dass die Personenzertifizierung in wenigen Jahren die öffentliche Bestellung komplett ablösen wird.
Wie arbeiten wir
Seit kurzem kooperiert die UDS Usingen mit einer unabhängigen Zertifizierungsstelle, die auch als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist und damit Sachverständige in Anlehnung an dieses Normenwerk zertifizieren darf.
Über diesen Kooperationspartner sind wir in der Lage, unseren Kunden eine Ausbildung und akkreditierte Zertifizierung als weltweit anerkannte EU-Sachverständige in den Bereichen Brandschutz und EDV-Infrastruktur anzubieten.
Eine Ausbildung zum “Sachverständigen Datenschutzbeauftragter” ist hier ebenfalls bereits möglich, wird aber derzeit von der DAKKS noch nicht akkreditiert.
Durch die Kooperation UDS Usingen mit unseren Partnern der unabhängigen Zertifizierungsstelle erhalten wir bei diesen Ausbildungsgängen sowie bei der nachfolgenden Zertifizierung für unsere Kunden vergünstigte Preiskonditionen.
Sie möchten mehr erfahren? Hier können Sie uns kontaktieren:
Der Brandschutz-Sachverständige
Seit Mitte 2017 ist die UDS Usingen in der Lage, Sie bei einer Zertifizierung zum „Sachverständigen im Brandschutz“ zu begleiten.
Ihre Zertifizierung und Überwachung erfolgt dabei nach der DIN EN ISO/IEC 17024 für Personenzertifizierung.
Der „nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständige“ ist dem in Deutschland derzeit noch üblichen „bestellten Sachverständigen“ mittlerweile gleichgestellt. Er wird ihn vorrausichtlich sogar in einigen Jahren vollständig ersetzen.
Im Bereich Brandschutz stehen Ihnen nun DAKKS akkreditierte Zertifizierungen zur Verfügung:
- Zertifizierter Sachverständiger im vorbeugenden Brandschutz
- Zertifizierter Sachverständiger im gebäudetechnischen Brandschutz
Voraussetzungen
Für eine Zertifizierung als Sachverständigen im Brandschutz nach DIN EN ISO/IEC 17024 muss ein Bewerber natürlich seine Erfahrung nachweisen. Als Erfahrung werden anerkannt:
- ein abgeschlossenes Studium im Zertifizierungsbereich oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Meister oder Techniker in Verbindung mit nachgewiesener Berufserfahrung
Ob ein spezieller Werdegang eines Bewerbers ausreicht, um sich als Sachverständigen im Brandschutz nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren zu lassen, wird im Zweifelsfall von uns geprüft.
Sollten Sie sich für eine Zertifizierung zum „Sachverständigen im Brandschutz“ interessieren, kann Sie die UDS Usingen optimal auf diesem Weg beraten und begleiten.
Wie arbeiten wir
- Wir prüfen für Sie alle in Ihrem Fall gegebenen Eingangsvoraussetzungen, sowie Ihre aktuellen Qualifikationen.
- Bei positiver Prüfung helfen wir Ihnen mit der Dokumentation Ihrer Qualifikation und bei der Darstellung Ihrer Berufserfahrung im Bereich Brandschutz, falls erforderlich.
- Sind noch Zusatzqualifikationen erforderlich, beraten wir Sie bei den notwendigen Fortbildungsmaßnahmen und wir geben die für uns bestehenden Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern an Sie weiter.
Sobald wir gemeinsam alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung erarbeitet haben, melden wir Sie zur Zertifizierungsprüfung bei einem DAKKS akkreditierten Zertifizierer an und betreuen Sie bis zur bestandenen Zertifizierung.
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Der Sachverständige Datensicherheit und EDV
Ein weiterer Bereich, in dem Sie die UDS Usingen seit Mitte 2017 bei einer Zertifizierung zum „Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024“ begleitet, ist der Bereich IT-Systeme und Datensicherheit in der IT. Auch hier erfolgt Ihre Zertifizierung und Überwachung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 für Personen-Zertifizierung.
Hier können Sie sich als qualifizierter Sachverständige für EDV-Systeme und Datenschutzbeauftragter prüfen und zertifizieren lassen.
Die jeweiligen Anerkennungsverfahren sind bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAKKS anerkannt. Allerdings darf das DAKKS Logo derzeit nur auf dem Zertifikat des qualifizierten Sachverständigen für EDV-Systeme geführt werden. Weiterhin sind Spezialisierungen der Sachverständigentätigkeit in den Bereichen IT-Systeme, IT-Technik, IT-Anwendungen und IT-Small Business möglich.
Voraussetzungen
Für eine Zertifizierung als Sachverständigen im IT-Bereich nach DIN EN ISO/IEC 17024 muss ein Bewerber natürlich seine Erfahrung nachweisen. Als Erfahrung werden anerkannt:
- ein abgeschlossenes Studium im Zertifizierungsbereich oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Meister oder Techniker in Verbindung mit nachgewiesener Berufserfahrung
Ob ein spezieller Werdegang eines Bewerbers ausreicht, um sich als Sachverständigen im IT-Bereich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren zu lassen, wird im Zweifelsfall von uns geprüft.
Sollten Sie sich für eine Zertifizierung zum „IT Sachverständigen“ interessieren, kann Sie die UDS Usingen optimal auf diesem Weg beraten und begleiten.
Wie arbeiten wir
- Wir prüfen für Sie alle in Ihrem Fall gegebenen Eingangsvoraussetzungen, sowie Ihre aktuellen Qualifikationen.
- Bei positiver Prüfung helfen wir Ihnen mit der Dokumentation Ihrer Qualifikation und bei der Darstellung Ihrer Berufserfahrung im Bereich IT, falls erforderlich.
- Sind noch Zusatzqualifikationen erforderlich, beraten wir Sie bei den notwendigen Fortbildungsmaßnahmen und wir geben die für uns bestehenden Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern an Sie weiter.
Sobald wir gemeinsam alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung erarbeitet haben, melden wir Sie zur Zertifizierungsprüfung bei einem DAKKS akkreditierten Zertifizierer an und betreuen Sie bis zur bestandenen Zertifizierung.
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Europäische Fachkraft für Gefahrenmeldeanlagen
Für Fachkräfte von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) gibt es bisher kein einheitlich geregeltes Berufsbild. Abhängig von der GMA weichen z.B. Fachkräftebezeichnungen stark voneinander ab. Unterschiedliche Begriffe wie Fachkraft, verantwortliche Person, Sachkundiger, etc. sind bis heute gang und gäbe.
Auch Qualifikation und Prüfungen sind derzeit inhomogen. Eine „Verantwortliche Person BMA“ muss z.B. eine aufwendige Prüfung ablegen. Eine “Fachkraft Video” hingegen hat derzeit überhaupt keine Vorgaben.
Seit dem April 2017 fordert die DIN EN 16763 europaweit, das GMA-Fachkräfte einheitlich – und damit vergleichbar – ausgebildet, zertifiziert und benannt werden. Das gilt für alle Teilbereiche der Gefahrenmeldeanlagen, also EMA, BMA, SAA, RWA, ZuKo, Video und Perimeter-Anlagen.
Konsequenzen
Mit diesen Forderungen der neuen EU-Norm ändern sich nicht nur etablierte Personenzertifizierungen (z.B. die verantwortliche Person BMA). Es werden in Zukunft auch Zertifizierungen in Bereichen notwendig, die bislang in Deutschland unreguliert waren, z.B. im Bereich Video.
Die Forderungen der neuen DIN EN 16763 sind nun ebenfalls in einem EU-weit geltenden Anerkennungsverfahren zur Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 geregelt. In Fachkreisen geht man davon aus, dass die Personenzertifizierung nach DIN EN 17024 alle bisherigen nationalen Personenzertifizierungen ersatzlos ablösen wird.
Dabei folgt z.B. eine DIN EN 17024 in etwa dem Ablauf und den Kriterien der bisherigen Personenzertifizierung für Brandmeldeanlagen, kann diese also schon sehr bald vollständig ersetzen. Sie wird aber laut einhelliger Meinung aller Fachleute der GMA-Branche auch alle bisher einregulierten Bereiche wie Video, ZuKo oder RWA betreffen. Damit erhöhen sich die Anforderungen, die Errichter und Fachplaner hier zu erfüllen haben, signifikant.
Wie arbeiten wir
Derzeit befinden sich die normativen Regulatorien der Gefahrenmeldeanlagen in einem Umbruch und damit in einem stetigen Wandel, dessen Ende zeitlich noch nicht absehbar ist. Nationale Gremien überarbeiten aber bereits bestehende Normen, wie z.B. DIN 14675. Ziel ist es, sie an geltende EU-Normen wie die DIN EN 16763 und die DIN EN 17024 anzupassen.
In dieser Übergangsphase bietet Ihnen die UDS Usingen eine qualifizierte Beratung der zu erwartenden Konsequenzen für Ihr Unternehmen, damit Sie zukunftssicher Ihre Arbeit auch unter den neuen EU-Normen und Richtlinien weiterführen können. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens in Verbindung mit dem aktuellen Stand der EU-weiten Normenharmonisierung.
Da es aktuell noch keine DAKKS-akkreditierte Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 für unsere Fachkraft GMA gibt, bieten wir zwei Ausbildungs- und Zertifizierungsvarianten für die Personenzertifizierung GMA, bzw. für die frühzeitige Vorbereitung auf eine akkreditierte Zertifizierung an.
Für die Fachkraft EMA / BMA (später auch Mechanik und Video) bieten wir mehrstufige Seminare in Kooperation mit kompetenten Partnern an – zunächst mit anschließender Abschlussprüfung durch eine nicht DAKKS-akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Mittelfristig möchten wir in Kooperation mit einem Partner, der dann als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sein wird, die akkreditierte Fachkraftausbildung anbieten.
Durch die Kooperation UDS Usingen mit unseren Partnern der unabhängigen Zertifizierungsstelle erhalten wir bei diesen Ausbildungsgängen sowie bei der nachfolgenden Zertifizierung für unsere Kunden vergünstigte Preiskonditionen.
Sie möchten mehr erfahren? Hier können Sie uns kontaktieren: