Projekt Beschreibung
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Datenschutz – Unterweisung und Beratung
Betrieblicher Datenschutz bekommt eine immer gewichtigere Bedeutung. Das gilt umso mehr, seit sich auch die EU dem Datenschutz angenommen hat.
Die betroffenen Bereiche in einem Unternehmen können sehr vielschichtig sein. Mit eines der wichtigsten Themen dabei sind Haftungsrisiken. Bereits kleinere Datenschutzverstöße können dazu führen, dass personenbezogene Daten in falsche Hände gelangen. Daraus entstehen dann nicht selten Haftungsansprüche demjenigen gegenüber, der hierfür verantwortlich ist.
Und je nach Ausmaß des Schadens können hier erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Außer den Ansprüchen des Geschädigten ist es möglich, dass Behörden ein zusätzliches Bußgeld verhängen.
In 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Sie hat zum Ziel, den Datenschutz für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Damit wächst auch für kleinere und mittelständische Betriebe der Druck, sich umfassender um den Schutz der von ihnen geführten Kundendaten zu bemühen. Andernfalls drohen im Schadensfall empfindliche Regress-Forderungen und Bußgelder.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Die Schwerpunkte unserer Beratung richten sich individuell nach Ihrem Umfeld und Ihrer Unternehmenssituation. Es gibt Firmen, die noch gar keine Datenschutzmaßnahmen ergriffen haben, andere sind wiederum schon verhältnismäßig gut aufgestellt, weil sie beispielsweise über interne Fachkräfte verfügen.
Daher ermitteln wir zunächst die für Ihr Unternehmen relevanten Datenschutz-Themen und bereiten diese in einem kurzen Beratungsbericht auf. Ziel ist es dann, anhand dieses Berichtes alle ermittelten Ergebnisse und Schwachstellen mit Ihnen zu erörtern. Dies bedeutet vor allem, potentielle Risiken zu ermitteln, um anschließend geeignete Datenschutzlösungen zu entwickeln.
Weiterhin kann die Einhaltung hoher gesetzlicher Datenschutzanforderungen nur gelingen, wenn die Mitarbeiter im Bilde sind. Deshalb bieten wir ergänzend zur Beratung auch Schulungen und Seminare an. Eine wesentliche Aufgabe dabei ist die Mitarbeitersensibilisierung für den Datenschutz.
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Wie arbeiten wir
Beratungen und Unterweisungen zum Datenschutz werden oft von Kunden angefragt, welche gerade erst beginnen, sich mit Datenschutzfragen zu beschäftigen, oder welche über interne Ressourcen verfügen, diese aber weiter ausbilden lassen möchten.
Die UDS Usingen ist dabei spezialisiert auf die Arbeit mit Handwerksunternehmen im Bereich E-Technik, auf Planer und kleinere Ingenieursbüros, sowie auf Unternehmen im Wach- und Sicherheitsbereich.
Wenn Ihr Unternehmen aus diesem oder einem vergleichbaren Umfeld stammt und Sie sich für unsere Beratungen zum Datenschutz interessieren, setzen Sie sich einfach unverbindlich mit uns in Verbindung.
In der Regel ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch oder in einer Videokonferenz die individuellen Datenschutz-relevanten Eckdaten Ihres Unternehmens, legen vorab gemeinsam mit Ihnen die Ziele unserer Beratung fest und erstellen Ihnen dann auf dieser Basis ein Festpreisangebot für Ihre maßgeschneiderte Beratung.
Sie möchten mehr erfahren? | Hier können Sie uns kontaktieren: |
Datenschutz – externer Beauftragter
In 2018 kommt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die zum Ziel hat, den Datenschutz für alle EU Staaten zu vereinheitlichen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei wie schon bei der bisherigen nationalen Lösung der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Grundsätzlich kann ein Unternehmen wählen, ob es einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen möchte.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist dabei eine ideale Lösung für Unternehmen, welche sich aufgrund ihrer Größe keine eigenen Ressourcen als interne Datenschutzbeauftragte leisten können.
Externer Datenschutzbeauftragte werden innerhalb eines Dienstleistungsverhältnisses für Sie tätig. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit sind externe Datenschutzbeauftragte neben dem Datenschutzrecht auch mit den angrenzenden Vorschriften wie dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz und benachbarten Bereichen des IT-Rechts vertraut.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Die UDS Usingen stellt Ihnen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten. Zusammen mit Ihnen realisieren wir in Ihrem Unternehmen so eine gesetzeskonforme, sachgerechte Datenschutzstruktur und -organisation in folgenden Bereichen:
- Gewährleistung des externen und internen Datenschutzes im Unternehmen
- Aufbau und Kontrolle der Datensicherheit im Unternehmen
- Gewährleistung der Unternehmenssicherheit
- Aufbau von datenschutzkonformen IT-Strukturen
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz
- Datenschutzrechtliche Beratung der Geschäftsführung
- Zusammenarbeit mit relevanten Kontrollbehörden im Auftrag des Unternehmens
Wie arbeiten wir
Unsere Dienstleistungen als ext. Datenschutzbeauftragte werden oft von Kunden angefragt, welche keine internen Ressourcen als Datenschutzbeauftragte vorhalten möchten oder können.
Die UDS Usingen ist dabei spezialisiert auf die Arbeit mit Handwerksunternehmen im Bereich E-Technik, auf Planer und kleinere Ingenieursbüros, sowie auf Unternehmen im Wach- und Sicherheitsbereich.
Wenn Ihr Unternehmen aus diesem oder einem vergleichbaren Umfeld stammt und Sie sich für unsere Dienstleistungen als ext. Datenschutzbeauftragte interessieren, setzen Sie sich einfach unverbindlich mit uns in Verbindung.
In der Regel ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch oder in einer Videokonferenz die individuellen Datenschutz-relevanten Eckdaten Ihres Unternehmens, legen vorab gemeinsam mit Ihnen die Ziele unserer Beratung fest und erstellen Ihnen dann auf dieser Basis ein Festpreisangebot für Ihre maßgeschneiderte Beratung.
Sie möchten mehr erfahren? | Hier können Sie uns kontaktieren: |
Der Sachverständige Datensicherheit und EDV
Ein weiterer Bereich, in dem Sie die UDS Usingen seit Mitte 2017 bei einer Zertifizierung zum „Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024“ begleitet, ist der Bereich IT-Systeme und Datensicherheit in der IT. Auch hier erfolgt Ihre Zertifizierung und Überwachung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 für Personen-Zertifizierung.
Hier können Sie sich als qualifizierter Sachverständige für EDV-Systeme und Datenschutzbeauftragter prüfen und zertifizieren lassen.
Die jeweiligen Anerkennungsverfahren sind bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAKKS anerkannt. Allerdings darf das DAKKS Logo derzeit nur auf dem Zertifikat des qualifizierten Sachverständigen für EDV-Systeme geführt werden. Weiterhin sind Spezialisierungen der Sachverständigentätigkeit in den Bereichen IT-Systeme, IT-Technik, IT-Anwendungen und IT-Small Business möglich.
Voraussetzungen
Für eine Zertifizierung als Sachverständigen im IT-Bereich nach DIN EN ISO/IEC 17024 muss ein Bewerber natürlich seine Erfahrung nachweisen. Als Erfahrung werden anerkannt:
- ein abgeschlossenes Studium im Zertifizierungsbereich oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Meister oder Techniker in Verbindung mit nachgewiesener Berufserfahrung
Ob ein spezieller Werdegang eines Bewerbers ausreicht, um sich als Sachverständigen im IT-Bereich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren zu lassen, wird im Zweifelsfall von uns geprüft.
Sollten Sie sich für eine Zertifizierung zum „IT Sachverständigen“ interessieren, kann Sie die UDS Usingen optimal auf diesem Weg beraten und begleiten.
Wie arbeiten wir
- Wir prüfen für Sie alle in Ihrem Fall gegebenen Eingangsvoraussetzungen, sowie Ihre aktuellen Qualifikationen.
- Bei positiver Prüfung helfen wir Ihnen mit der Dokumentation Ihrer Qualifikation und bei der Darstellung Ihrer Berufserfahrung im Bereich IT, falls erforderlich.
- Sind noch Zusatzqualifikationen erforderlich, beraten wir Sie bei den notwendigen Fortbildungsmaßnahmen und wir geben die für uns bestehenden Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern an Sie weiter.
Sobald wir gemeinsam alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung erarbeitet haben, melden wir Sie zur Zertifizierungsprüfung bei einem DAKKS akkreditierten Zertifizierer an und betreuen Sie bis zur bestandenen Zertifizierung.
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