Projekt Beschreibung
ARBEITSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Arbeitsschutz Schulungen und Unterweisungen
Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten.
Daher haben Arbeitgeber nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und DGUV 1 ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Die Häufigkeit der Unterweisungen ist dabei abhängig von der Branche und der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens, liegt aber bei typischen Errichter- und Planer-Betrieben im Bereich GMA in der Regel bei einer Sicherheitsunterweisung pro Jahr.
Ein Unternehmen kann diese Unterweisung auch durch externe fachkundige Personen wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) durchführen lassen.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Viele unserer Kunden waren und sind mit den Themen Gefährdungsanalyse, Betriebssicherheitsverordnungen und Mitarbeiter-Unterweisungen überfordert. Für die praktische Umsetzung des Unternehmensmodells fehlt fast allen die Zeit.
Wir verfügen über zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, welche auch für Sie und in Ihrem Unternehmen alle notwendigen Sicherheits-Unterweisungen nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes durchführen können.
Wir ermitteln im Vorfeld für Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie den für ihren Betrieb notwendigen zeitlichen Umfang der Grund- und Regelbetreuung. Wir realisieren diese Betreuung für Sie und dokumentieren die Durchführung der Unterweisungen. Auf Wunsch führen wir für Sie auch alle notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz-Audits durch.
Wie arbeiten wir
Derzeit führen wir Unterweisungen ausschließlich bei Ihnen vor Ort durch. Wir besuchen Sie dazu mit allen notwendigen Unterweisungsmaterialien in Ihrem Betrieb und führen die Unterweisung in Ihren Geschäftsräumen durch.
Aufgrund der steigenden Kundennachfragen arbeiten wir an einer Webinar-Lösung für Arbeitssicherheitsunterweisungen als Teil der Grund und Regelbetreuung.
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DGUV 1 – Gefährdungsbeurteilung / Begehung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
In dieser Beurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten auftreten können und welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung sollte gemeinsam mit den Beschäftigten erfolgen und in die Unterweisungen einfließen.
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen wie z.B. der Arbeitsstättenverordnung / Betriebssicherheitsverordnung oder der DGUV Vorschrift 2 zum Arbeitsschutz konkretisiert.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Mit unseren BG-zertifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit können wir für Sie als externe Fachkräfte nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung und nach DGUV 1 konforme Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
Wir verhelfen Ihnen hier bei Bedarf zu einer rechtssicheren Dokumentation aller notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und sorgen so dafür, dass Sie nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung und DGUV 1 konform arbeiten.
Wie arbeiten wir
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind.
Wir führen für Sie alle Unterweisungen und Betriebsbegehungen durch, erstellen einen Maßnahmenülan für Sie und überwachen diesen.
Wir unterstützen Sie bei allen Betriebsbesichtigungen durch die BG.
Unsere Beratung in diesem Bereich stellt weiterhin eine Alternative zum Unternehmermodell dar.
Wir beraten Sie gerne auf der Basis Ihrer individuellen innerbetrieblichen Struktur.
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DGUV 1 – Präventionskonzepte
Arbeitsbedingungen zu schaffen, unter denen Menschen sicher und gesund arbeiten können, ist nicht nur ein wichtiger sozialer Faktor, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Ein nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert die Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse und reduziert Kosten. Verbesserte Arbeitsbedingungen und eine Wertschätzung der Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen ihre Motivation und senken die Ausfallzeiten.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen rund um die Arbeitssicherheit flechten wir sinnvolle und effiziente Präventions-Konzepte zur Arbeitssicherheit pragmatisch in unsere Arbeit als externe Arbeitsschutzbeauftragte mit ein.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Die Erstellung eines Präventionskonzeptes für Ihr Unternehmen ist in der Regel eine Dienstleistung, die wir Ihnen in Verbindung mit der Bereitstellung eines unserer Mitarbeiter als ext. Arbeitsschutzbeauftragten anbieten. Im Rahmen dieser Tätigkeit sind automatisch Betriebsbegehungen sowie Unterweisungen und Schulungen durch unsere Mitarbeiter in Ihrem Hause erforderlich.
Um alle notwendigen Aktivitäten individuell und Regelwerk-konform durchführen zu können, beginnen wir unserer Zusammenarbeit mit einer großen IST-Aufnahme aller in Ihrem Unternehmen relevanten Bereiche und Faktoren.
Dabei begutachten wir natürlich auch die Gegebenheiten jedes einzelnen Arbeitsplatzes, um zielorientiert zukünftige Betriebsbegehungen, Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter planen und durchführen zu können.
Auf diesem Wege erarbeiten wir alle Informationen, die zur Erstellung eines Präventionskonzeptes notwendig sind.
Wie arbeiten wir
Sollten Sie sich für unser Unternehmen als ext. Dienstleister zum Arbeitsschutzbeauftragten entscheiden, so führen wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit, wie bereits erläutert, eine IST-Aufnahme aller relevanten Bereiche Ihres Unternehmens durch.
Die so ermittelten Informationen verarbeiten wir anschließend in der Planung der für Ihr Unternehmen anzusetzenden Betriebsbegehungen, Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter.
Sobald wir alle Daten erfasst haben, um diese Planung abzuschließen, verfügen wir auch automatisch über alle Informationen, um ihnen ein individuelles Präventionskonzept für Ihr gesamtes Unternehmen, oder für Teilbereiche ihres Unternehmens, ausarbeiten zu können. Wir wissen dann in der Regel auch, wieviel Zeit die Ausarbeitung des Konzeptes in Ihrem Fall in Anspruch nehmen wird.
Damit werden wir Ihnen automatisch als Zusatzoption zu unserer Tätigkeit als ext. Arbeitsschutzbeauftragte ein Festpreisangebot zur Erstellung eines individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Präventionskonzept unterbreiten.
Sollten Sie sich für die Erstellung eines Präventionskonzeptes zum Arbeitsschutz interessieren, ohne dass wir für Sie als ext. Arbeitsschutzbeauftragte tätig sind, können wir Ihnen hier leider nur ein Angebot über einen Kostenvoranschlag und auf der Basis einer zeitlich begrenzten ersten Betriebsbegehung unterbreiten.
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Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren verstärkt dafür gesorgt, dass Arbeitgeber Erkenntnisse der Ergonomie beachten müssen. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Betrieb gehört es heute weiterhin zu einer guten Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen.
Der Gesetzgeber hat ganz bewusst nicht festgelegt, ob ein Bildschirm 20 oder 30 Zentimeter entfernt sein darf – er gibt dies anhand von Richtlinien vor. Mit der Zeit verändern sich Geräte, die Technik wird immer besser und gerade deshalb ist es wichtiger im Gesetz festzulegen, dass die Geräte und Arbeitsmittel regelmäßig gewartet und überprüft werden müssen.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Der Arbeitgeber muss demnach Vorschriften anhand von Richtlinien einhalten. Diese unterliegen natürlich Toleranzen.
Ein Arbeitsplatz muss auf die jeweilige dort arbeitende Person abgestimmt werden. Als Richtlinie gilt z.B. der Abstand zum Bildschirm, der etwa einen halben Meter betragen sollte.
Sicher kommt es hier auch wieder auf die Art und Größe des Bildschirmes an, der dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird. Irgendwo muss man einen Richtwert festlegen, für denn es dann die dazugehörigen Toleranzen gibt, in denen man sich bewegen kann und darf.
Die UDS Usingen bietet Ihnen im Rahmen ihrer Arbeit als ext. Arbeitsschutzbeauftragte die regelmäßige oder punktuelle Bewertung Ihrer Arbeitsplätze nach gesundheitlichen und ergonomischen Gesichtspunkten an.
Wie arbeiten wir
Die UDS Usingen bietet Ihnen die regelmäßige oder punktuelle Bewertung Ihrer Arbeitsplätze nach gesundheitlichen und ergonomischen Gesichtspunkten inkl. eines individuellen Vorschlags zur Arbeitsplatzgestaltung an.
Eine Analyse der Arbeitsplätze innerhalb Ihres Unternehmens führen wir in der Regel nur durch, wenn wir auch als ext. Arbeitsschutzbeauftragte für Sie tätig sind.
Wir sind dabei spezialisiert auf die Analyse und Bewertung von Arbeitsplätzen, wie sie typischerweise in Elektrobetrieben, sowie in Betrieben innerhalb der Wach- und Sicherheitsbranche vorkommen.
Basis unserer Arbeit ist eine im Rahmen unserer Tätigkeit als ext. Arbeitsschutzbeauftragte durchgeführte Arbeitsplatzbegehung. Auf Wunsch bieten wir Ihnen dann die Beurteilung der begangenen Arbeitsplätze zusätzlich an. Die Beurteilung erfolgt dabei anhand aktueller Checkliste der Berufsverbände für ergonomische Arbeitsplätze.
Sofern wir schon als ext. Arbeitsschutzbeauftragte für Sie tätig sind, können wir Ihnen sehr gerne ein zusätzliches Festpreisangebot für die Bewertung Ihrer Arbeitsplätze ausarbeiten.
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Arbeitsschutz und psychische Belastung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind heute dabei auch aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
Neben der Verpflichtung von gesetzlicher Seite gewinnt das Thema psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz aber auch immer mehr für Sie als Unternehmer an Bedeutung, da durch psychische Belastung bedingte personelle Ausfälle in der Regel langwierig verlaufen. Hierzulande erkranken etwa 16-20% der Erwachsenen an Depressionen und ca. 38% aller Berufsunfähigkeiten stehen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen.
Zudem sind oft Kompetenzträger eines Unternehmens betroffen, deren Wegfall i.d.R. nicht zu kompensierende Folgen für laufende Projekte hat.
UDS Usingen – unsere Dienstleistung
Das Thema “psychische Belastungen” ist sehr schwierig zu erfassen. Welche Maßnahmen kann man überhaupt ergreifen? In der Regel sind Elektrobetriebe und GMA-Errichter so mit Tagesgeschäft ausgelastet, dass es unmöglich erscheint, auf psychische Arbeitsbelastungen Rücksicht zu nehmen.
Aber die scheinbar schwierige Aufgabe, auch unter hoher Arbeitsbelastung gesundheitsschädliche psychische Arbeitsbelastungen zu vermeiden, ist nichts im Vergleich zu den wirtschaftlichen Folgen, wenn Ihnen Kompetenz und Wissensträger schlagartig und für lange Zeit krankheitsbedingt ausfallen.
Das hat auch die BGETEM erkannt und mit dem Institut für Arbeit und Gesundheit ein auf wissenschaftlichen Studien basierendes Arbeitsprogramm zur Verringerung der psychischen Arbeitsbelastungen ausgearbeitet.
Dieses Programm unterscheidet sogar Kleinbetriebe (bis 50 Mitarbeiter) bzw. mittelständische Betriebe und bietet für beide Betriebsgrößen unterschiedliche Ansätze zur konkreten Verringerung der psychischen Arbeitsbelastungen.
Die UDS Usingen unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung der von der BGETEM zur Verfügung gestellten Arbeitsschutzprogramme gegen psychische Arbeitsbelastungen.
Wie arbeiten wir
Entscheidend für die Prävention negativer psychischer Beanspruchungsfolgen ist die systematische Erfassung der Belastungssituation. Wir erfassen hierzu für die einzelnen Tätigkeitsbereiche anhand von circa 20 Belastungskriterien unterschiedliche psychische Belastungsfaktoren.
Der Führungsstil wird hier ebenso erfasst wie der Umgang der Mitarbeiter untereinander, ebenso Arbeitszeiten, Geräuschbelastungen, etc.
Die Ergebnisse fließen in ein vom Institut für Arbeit und Gesundheit entwickeltes Rankingsystem ein, welches eine belastbare Aussage zur tatsächlichen psychischen Belastung Ihrer Mitarbeiter ermittelt.
Anhand dieses Belastungsprofils identifizieren wir die Unternehmensbereiche, in denen hohe psychische Arbeitsbelastungen auftauchen. Einmal identifiziert, lassen sich oft mit einfachen Maßnahmen Strategien entwickeln, um die psychische Belastung in diesen Bereichen dauerhaft zu senken.
Schlussendlich entwickeln wir zusammen mit Ihnen individuelle Kontrollmethoden, mit denen Sie die entlasteten Unternehmensbereiche in Zukunft gezielt beobachten und so frühzeitig ein erneutes Ansteigen der psychischen Arbeitsbelastung verhindern können.
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