Die neue Dienstleistungs- Norm DIN EN 16763 stellt Planer und Errichter von Gefahrenmeldeanlagen vor neue Herausforderungen

Bis vor kurzem war völlig unklar, wie die neue EU-Norm eigentlich umgesetzt werden soll bzw. welche Konsequenzen sie für Planer und Errichter mit sich bringen wird. Seit aber VdS und TÜV Rheinland mit DIN EN 16763 Zertifizierungen begonnen haben, wird die Tragweite der Veränderungen mehr und mehr ersichtlich.

Was wird sich also für deutsche Planer und Errichter von Gefahrenmeldeanlagen in Zukunft alles ändern? Natürlich werden auch in Zukunft nationale Normen wie die DIN 14675 existieren. Diese werden sich aber auf die Beschreibung technisch-planerischer Aspekte reduzieren.

Aber neben den technischen Aspekten wird sich die Planer- und Errichterwelt stark verändern.

Eine einheitliche Definition der Anforderungen an Fachplaner und Errichter von Gefahrenmeldeanlagen

Für Brandmeldeanlagen war bisher in der DIN 14675 geregelt, welche Qualifikationen ein Planer, ein Errichter oder auch eine verantwortliche Person für Brandmeldeanlagen mitbringen muss, um qualifiziert an BMA’s arbeiten zu dürfen.
Diese Anforderungsprofile zum Beispiel werden in Zukunft nicht mehr über die DIN 14675, sondern über die DIN EN 16763 geregelt. Dass dies heute noch nicht geschieht liegt nur daran, dass in der neuen EU-Norm eine Klausel existiert, die nationalen Gremien eine gewisse Übergangszeit einräumt, um ihre nationalen Normen anzupassen.

Und diese Anpassung ist in vollem Gange! Siehe hierzu der seit einiger Zeit vorliegende Neu-Entwurf der DIN 14675, offiziell erhältlich beim Beuth Verlag. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die nun EU-weit geltende DIN EN 16763 durch nationale Normen respektiert und berücksichtigt wird.

Einheitliche Vorschriften zu Projektphasen und deren Dokumentation

Auch hier wird sich die Welt signifikant verändern. Die Fakten hierzu liegen schon lange auf dem Tisch. Es war aber bisher nur sehr schwer zu erkennen, wohin die Reise geht, weil sich offizielle Zertifizierer wie der VdS oder der TÜV lange davor gescheut haben, die neue Norm so zu interpretieren. Ohne diese Interpretation konnte man aus der Norm bislang kaum praktische Auslegung heraus lesen. Und selbst jetzt wo sie das nachgeholt haben, ahnen bisher oft nur Insider, wie stark hier die Auswirkungen in unsere bisherige Regulierung eingreifen werden.
Es klingt so einfach: europäische Fachplaner und Errichter sollen in Zukunft einfach nur Projektphasen nach einheitlichen Kriterien erfüllen und dokumentieren. Aus der europäischen Vorlage ist hier sogar durchaus zu erkennen, dass unsere gute alte DIN 14675 als perfekte Vorlage übernommen wurde.
Das heißt, die bisher in der DIN 14675 beschriebenen Phasen für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung wurden fast deckungsgleich in die neue EU-Norm übernommen. Auch alle Anforderungen an die Dokumentation von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 wurde fast mit dem gleichen Wortlaut in die neue EU-Norm übernommen.

Die Stolperfalle für deutsche Planer und Errichter

Jetzt kann man natürlich sagen: „Na ja … wenn das alles 1:1 übernommen wird, ändert sich ja in Zukunft für uns nichts.“ IST DAS TATSÄCHLICH SO?

Wenn Sie bisher nur mit DIN 14675 konformen BMA’s beschäftigt waren und auch in Zukunft nur im BMA Gewerk tätig sind, mag das sogar stimmen!

Was aber, wenn Sie in Zukunft eine Rauch- und Wärmeabzug Anlage (RWA) planen und errichten wollen? Da waren Sie ja bisher an keine verbindlichen Norm-Vorgaben gebunden, richtig! Auch bei Videoüberwachungsanlagen, Zutrittskontrollsystemen, etc. waren Sie bisher nur wenigen normativen Regulatoren unterworfen.

Und genau diese Zeiten werden für Sie durch die neue EU-Norm bald der Vergangenheit angehören, denn diese reguliert seit April 2017 auch diese Gewerke.

Die Konsequenzen für Planer und Errichter

Letztendlich wird die neue EU Norm über kurz oder lang ganz konkrete Auswirkungen auf Ihre Arbeit haben, und das an zwei Stellen.

  1. Sie wird die Anforderungen an Ihr Fachpersonal deutlich genauer beschreiben und dadurch auch deutlich anheben. Personalanforderungen, wie wir sie bisher nur aus der DIN 14675 kennen, werden nun auch Standard für alle bisher nicht regulierten Gewerke. Das heißt unter anderem, es wird in Zukunft nicht nur eine verantwortliche Person BMA/SAA geben. Es wird in Zukunft auch zertifizierte verantwortliche Personen für Gewerke wie Videoüberwachung und Zutrittskontrollen geben!
  2. Da, wo ein Gewerk wie das der BMA‘s jetzt schon eine nationale Norm besitzt, wird es in Zukunft eine zusätzliche „Hook Up“ Zertifizierung gemäß DIN EN 16763 geben. Wo aber ein Gewerk bisher unreguliert war, wird es in Zukunft zumindest eine DIN EN 16763 Zertifizierung nach dem Vorbild der DIN14675 geben – also eine Personenzertifizierung sowie eine Firmenzertifizierung gemäß DIN EN 16763.

Die Zeiten, in denen Sie Eine Videoüberwachung frei nach Ihren Vorstellungen errichten konnten, werden also bald der Vergangenheit angehören.

Und sollten Sie an der Durchgriffsmöglichkeit der EU auf unsere nationalen Normen zweifeln… der TÜV Rheinland zertifiziert mittlerweile genau auf dieser Basis.

Es ist also höchste Zeit, sich auf die neuen europäischen Gegebenheiten einzustellen und wir von der UDS Usingen helfen Ihnen dabei gerne mit unserer Erfahrung und unserer Fachkompetenz.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

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