Die Anerkennung für Sachverständige und verantwortliche Fachkräfte soll in Zukunft europaweit einheitlich geregelt werden
Da es heute für deutsche Sachverständige kein staatlich geregeltes Berufsbild gibt, kann man professionelle Sachverständige in Deutschland nur über die qualifizierende Organisation unterscheiden.
Neben den weniger wichtigen Verbands- bzw. freien Sachverständigen kennt man in Deutschland vor allen Dingen Staatlich oder amtlich anerkannte Sachverständige.
Staatlich anerkannte Sachverständige werden in bestimmten Fachbereichen (z.B. im baulichen Brandschutz) von den zuständigen Landesbehörden ernannt. Sie übernehmen, wie auch die amtlich anerkannten Sachverständigen, hoheitliche Aufgaben, die meist die Wahrung der allgemeinen Sicherheit zum Ziel haben. Diese Art von Sachverständigen gibt es jedoch nur in einigen wenigen sicherheitsrelevanten Bereichen.
Der öffentlich bestellte Sachverständige steht auf dem Prüfstand der EU
Bis heute ist die öffentliche Bestellung immer noch die in Deutschland bekannteste Art der Qualifizierung. Die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO ist einzigartig. Zuständig für die Bestellung sind die Kammerorganisationen, die weitgehend autark über die Prüfungsmodalitäten entscheiden. Eine Überwachung der Kammern, der Prüfer oder der Prüfverfahren erfolgt nicht von externer Stelle. Eine regelmäßige Überwachung der Sachverständigen findet nur teilweise statt.
Genau diesen öffentlich bestellten Sachverständigen will die EU abschaffen. Als Gründe hierfür nennt sie hier nicht zu Unrecht die uneinheitliche Bestellung über die einzelnen Kammerorganisationen, den daraus resultierenden uneinheitlichen Prüfungsmodalitäten oder die oft intransparente Überwachung eines zugelassenen Sachverständigen durch die einzelnen Kammern.
Und was die EU hier anstrebt ist durchaus sinnvoll! Die EU möchte in Zukunft ein klares und einheitlich definiertes Zulassungskriterium für alle in der EU tätigen Sachverständigen vorgeben. Sie möchte Transparenz und Vergleichbarkeit eines Sachverständigen für all diejenigen erreichen, die auf Sachverständigen-Gutachten angewiesen sind und dafür eine klare Definition eines EU-weit geregelten Berufsbildes für Sachverständige schaffen.
Die europäische Lösung: DIN EN ISO/IEC 17024
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien, um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.
Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.
DIN EN ISO/IEC 17024 vs. Deutsche Kammerzulassungen, wer setzt sich durch?
In Fachkreisen geht man davon aus, dass die Personenzertifizierung in wenigen Jahren die öffentliche Bestellung ablösen wird. Verfahren wie die “öffentliche Bestellung und Vereidigung” von Sachverständigen sind außerhalb von Deutschland unbekannt. Eine europaweite Anerkennung oder Adaption dieses Modells wurde von den Mitgliedsstaaten der EU abgelehnt. Die EU Mitgliedsstaaten haben sich zur Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen auf die Umsetzung der ISO/IEC 17024 geeinigt.
Heute geht man bei Behörden bereits von einer Gleichstellung des öffentlich bestellten und des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus.
Eine DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung, auch für verantwortliche Fachkräfte
Für Fachkräfte von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) gibt es bisher ebenfalls kein einheitlich geregeltes Berufsbild. Abhängig von der GMA weichen z.B. Fachkräftebezeichnungen stark voneinander ab. Unterschiedliche Begriffe wie Fachkraft, verantwortliche Person, Sachkundiger, etc. sind bis heute Gang und Gäbe.
Auch Qualifikation und Prüfungen sind derzeit inhomogen. Eine „Verantwortliche Person BMA“ muss z.B. eine aufwendige Prüfung ablegen. Eine „Fachkraft Video“ hingegen hat derzeit überhaupt keine Vorgaben.
Seit dem April 2017 fordert die DIN EN 16763 europaweit, das GMA-Fachkräfte einheitlich – und damit vergleichbar – ausgebildet, zertifiziert und benannt werden. Das gilt für alle Teilbereiche der Gefahrenmeldeanlagen, also EMA, BMA, SAA, RWA, ZuKo, Video und Perimeter-Anlagen.
Und auch hier geht man in Fachkreisen davon aus, dass die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 alle bisherigen nationalen Personenzertifizierungen schon bald ersatzlos ablösen wird.
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